Hausverwaltung

Umfangreiches Versicherungskonzept

    • Als Marktführer in Teilen von NRW und in Rheinland-Pfalz haben wir eine besondere Expertise in dieser Sparte und bieten Ihnen und Ihren Kunden hierzu eine auf Langfristigkeit angelegte Geschäftsbeziehung an.
    • Im Rahmen unserer Hausverwalter-Rahmenvereinbarung bieten wir Ihnen ein Spezialkonzept an, das für alle bei der Provinzial ab dem Unterzeichnungsdatum abgeschlossenen Einzelvertragsverhältnisse gilt.

Die 3 wichtigsten Punkte des Hausverwalterrahmenvertrages

Grundkenntnisse
      • Es gilt die gleitende Neuwertversicherung (Wert 1914); Ein UVZ kann gewährt werden wenn die Versicherungssumme nach geltenden Bedingungen ermittelt wurde (Summenermittlungsbogen).
      • Die Fachabteilung schreibt alle Versicherungsscheine und Rechnungen auf den Hausverwalter aus. (Sammelnummern Verwaltung)
      • Evtl. vorhandene Eigentümer werden in „Besondere Kennzeichnung“ genannt.
      • Es gibt je Gebäude eine Rechnung und eine Sammel-Rechnung zum Hauptvertrag, die alle Rechnungen addiert.
      • Grundsätzlich kann nur eine Zahlweise gewählt werden – i. a. R. jährlich zum 01.01. Diese gilt dann für alle Verträge.
      • Die Beitragseinstufung richtet sich grds. nach der schadenquotenabhängigen Beitragsstaffel
      • Bei fehlender Vorversicherung erfolgt eine Beitragseinstufung nach einer fiktiven SQ von 70 % = Tarif mit unbekannter Schadenquote
      • Keine  Anwendung auf Zwangsverwaltungen
Voraussetzungen
      • Voraussetzung für die Einrichtung einer Hausverwalter-Rahmenvereinbarung ist eine Perspektive zur Versicherung von mindestens 25 Gebäuden, oder 100 Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten.
      • Anwendung nur auf Gebäude, die zu mehr als 50 % wohnwirtschaftlich genutzt werden, sowie Büro- und Verwaltungsgebäude (mit/ohne Wohnanteil) bis max. 20 Mio. EUR
      • Vertragspartner sind die jeweiligen Hausverwaltungen / WEG und die Provinzial Rheinland - nicht Makler & Provinzial Rheinland
Vorteile
      • Bei Beitragsdifferenzen zum Vorversicherer besteht - bei vergleichbarem Deckungsumfang - die Möglichkeit der Beitragsübernahme des Vorversicherers = Tarifgarantie
      • Die Fachabteilung prüft ggf.  zum 31.12. die gesamte Kundenverbindung um eine evtl. fällige Schadenpräventionszahlung zu ermitteln. (Schadenpräventions-Kosten-Erstattung) Die Beantragung erfolgt über die Hausverwaltung – hier gibt es eine Checkliste
      • Die einzelnen Gebäudeverträge werden alle 2 Jahre auf ihre Schadenquote geprüft und entsprechend der Staffel der Rahmenvereinbarung eingestuft.  Ausnahme: Die SQ der gesamten Hausverwaltung betrug in den letzten 5 Jahre < 60 % - dann unterbleibt eine Höherstufung
      • Eine Zahlung von Schadenmanagement-Leistungen ist möglich, abhängig von der Schadenhöhe.

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