Als Marktführer in Teilen von NRW und in Rheinland-Pfalz haben wir eine besondere Expertise in dieser Sparte und bieten Ihnen und Ihren Kunden hierzu eine auf Langfristigkeit angelegte Geschäftsbeziehung an.
Im Rahmen unserer Hausverwalter-Rahmenvereinbarung bieten wir Ihnen ein Spezialkonzept an, das für alle bei der Provinzial ab dem Unterzeichnungsdatum abgeschlossenen Einzelvertragsverhältnisse gilt.
Es gilt die gleitende Neuwertversicherung (Wert 1914); Ein UVZ kann gewährt werden wenn die Versicherungssumme nach geltenden Bedingungen ermittelt wurde (Summenermittlungsbogen).
Die Fachabteilung schreibt alle Versicherungsscheine und Rechnungen auf den Hausverwalter aus. (Sammelnummern Verwaltung)
Evtl. vorhandene Eigentümer werden in „Besondere Kennzeichnung“ genannt.
Es gibt je Gebäude eine Rechnung und eine Sammel-Rechnung zum Hauptvertrag, die alle Rechnungen addiert.
Grundsätzlich kann nur eine Zahlweise gewählt werden – i. a. R. jährlich zum 01.01. Diese gilt dann für alle Verträge.
Die Beitragseinstufung richtet sich grds. nach der schadenquotenabhängigen Beitragsstaffel
Bei fehlender Vorversicherung erfolgt eine Beitragseinstufung nach einer fiktiven SQ von 70 % = Tarif mit unbekannter Schadenquote
Voraussetzung für die Einrichtung einer Hausverwalter-Rahmenvereinbarung ist eine Perspektive zur Versicherung von mindestens 25 Gebäuden, oder 100 Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten.
Anwendung nur auf Gebäude, die zu mehr als 50 % wohnwirtschaftlich genutzt werden, sowie Büro- und Verwaltungsgebäude (mit/ohne Wohnanteil) bis max. 20 Mio. EUR
Vertragspartner sind die jeweiligen Hausverwaltungen / WEG und die Provinzial Rheinland - nicht Makler & Provinzial Rheinland
Bei Beitragsdifferenzen zum Vorversicherer besteht - bei vergleichbarem Deckungsumfang - die Möglichkeit der Beitragsübernahme des Vorversicherers = Tarifgarantie
Die Fachabteilung prüft ggf. zum 31.12. die gesamte Kundenverbindung um eine evtl. fällige Schadenpräventionszahlung zu ermitteln. (Schadenpräventions-Kosten-Erstattung) Die Beantragung erfolgt über die Hausverwaltung – hier gibt es eine Checkliste
Die einzelnen Gebäudeverträge werden alle 2 Jahre auf ihre Schadenquote geprüft und entsprechend der Staffel der Rahmenvereinbarung eingestuft. Ausnahme: Die SQ der gesamten Hausverwaltung betrug in den letzten 5 Jahre < 60 % - dann unterbleibt eine Höherstufung
Eine Zahlung von Schadenmanagement-Leistungen ist möglich, abhängig von der Schadenhöhe.