• Allgemein

    Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht

    Die passende Ergänzung zum Gebäude­versicherungs­schutz.

Haus-und-Grundbesitzerhaftpflicht

Warum ist diese Versicherung so wichtig?

Dinge wie herabfallende Dachziegel, lose Pflastersteine oder im Winter schlecht geräumte Fußwege können dazu führen, dass sich Personen verletzen oder z.B. parkende Autos beschädigt werden.

Als Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes haftet der Versicherungsnehmer von Gesetz wegen für diese Fälle unbegrenzt.

Die wichtigsten Informationen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Verkaufsargumente
    • Die Aufgabe der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen sie erhoben werden.
    • Geprüft wird die Frage, ob und in welcher Höhe für ihn eine Schadenersatzpflicht besteht
    • Reguliert werden berechtigte Schadenersatzansprüchen
    • Abgewehrt werden unberechtigte Schadenersatzansprüchen
    • Im Falle eines Rechtsstreits führt der Versicherer den Prozess und trägt auch die hierfür anfallenden Kosten
Zielgruppe
    • Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Immobilienbesitzer, die Wohnungen oder das ganze Haus vermieten
    • Eigentümer, Nießbraucher, Pächter und Mieter von unbebauten Grundstücken
Nicht-Zielgruppe
  • Nicht versichert sind selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer mit Privathaftpflichtversicherung. Darin enthalten ist eine Haftpflichtdeckung als Haus- und Grundbesitzer.

Versichert
  • 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
    250.000 EUR für Vermögensschäden
    oder
    3 Mio. pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
    250.000 EUR für Vermögensschäden
Wer ist versichert - wer ist nicht versichert?
  • Versichert ist der Versicherungsnehmer und folgende Personen:

    • Personen mit Arbeitsvertrag mit dem Versicherungsnehmer, die mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragt werden
    • Zwangs- und Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft

    Bei einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern:

    • Die Gemeinschaft als Versicherungsnehmer
    • Der Verwalter bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft
Mitversichert
    • Bauherrenrisiko bis 30.000 Euro Bausumme
    • Betreiben einer Photovoltaikanlage
    • Ansprüche aus Benachteiligung nacgh dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
    • Gewässerschadenrisiko - jedoch nicht für Anlagen zur Lagerung von Heizöl

Das könnte Sie auch interessieren