Die wichtigsten Informationen zur Gebäudeversicherung
- Vorteile einer Gebäudeversicherung
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- Versicherungsschutz und Beiträge sind exakt auf Ihren Bedarf abgestimmt.
- Sie sind vor den finanziellen Folgen, z.B. eines Brand-, Elementar-, oder Leitungswasserschadens an Ihrem Betriebsgebäude umfassend abgesichert.
Wir unterstützen Sie nach einem Schadenfall bei einer zeitnahen/schnellen Wiederherstellung Ihrer Sachwerte. - Wir entlasten Sie auch im Schadenfall durch die Übernahme besonderer Kostenpositionen, z.B. Mehrkosten durch Technologiefortschritt, behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
- Die Absicherung Ihrer Gebäudesubstanz kann zusätzlich die Kreditwürdigkeit Ihres Betriebes unterstreichen und dient oft als Sicherheit für Ihre Finanzierungen und Realkredite.
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- Versicherbare Sachen
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- Gebäude, wobei als Gebäude alle Bauwerke, auch Um-, An- und Neubauten, einschließlich Fundamente, Grund- und Kellermauern gelten.
- Bestandteile, die nach ihrer baulichen Ausfertigung mit dem Gebäude bleibend verbunden sind und dauernd der Benutzung des Gebäudes dienen, wie z.B. Fahrstühle, Kühlräume und elektrische Leitungen.
- Carports, Garagen, Schutz und Trennwände
- Neu hinzukommende Versicherungsgrundstücke
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- versicherte Gefahren
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Sie können Ihren Versicherungsschutz bei Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes oder Zubehörs individuell aus den nachfolgenden Gefahrenbausteinen zusammensetzen.
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luft-oder Raumfahrzeuges seiner Teile oder seiner Ladung
- Blitzüberspannung
- Implosion
- Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
- Leitungswasser, Rohrbruch, Frost
- Leckage von stationären Brandschutzanlagen
- Sturm, Hagel
- Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung
- Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstau
- Erdfall, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen
- Erdbeben, Vulkanausbruch
- Glasbruch
- Äußere Einwirkung unbenannter Gefahren
- Terrorakte
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- Leistung im Schadenfall
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Im Schadenfall erhalten Sie üblicherweise eine Neuwertentschädigung. Bei Gebäuden ist dies der ortsübliche Neubauwert, einschließlich Architektengebühren, Konstruktions- und Planungskosten. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt.
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Wir beraten Sie gerne.