Die wichtigsten Informationen zur Mietverlustversicherung
- Allgemeine Informationen zur Mietverlustversicherung
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Ein Mietverlust kann für Sie als Gebäudeeigentümer unangenehm sein! Wird Ihr Gebäude beschädigt, kann der Mieter bzw. Pächter aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen berechtigt sein, die Miet- bzw. Pachtzahlung ganz oder teilweise zu verweigern. In diesem Fall springt die Mietverlustversicherung ein. Sie leistet, wenn ein Sachschaden eingetreten ist, der in der Gebäudeversicherung ersatzpflichtig ist.
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- Die Leistung im Nutzungsfall
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Auch wenn Sie Ihr Gebäude selbst nutzen, oder es Dritten unentgeltlich überlassen, springt die Mietverlustversicherung ein.Leistung bei einem Mietverlust: Sie erhalten den zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles geltenden Mietbetrag und die auf den Mieter bzw. Pächter umlagefähigen Betriebskosten, sofern diese fortlaufen.
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Wir beraten Sie gerne.